Nutzungsbedingungen
Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen zu den Nutzungsbedingungen.
Allgemeine Nutzungsbedingungen der Plattform ZenKoPA
Stand: 16.02.2022
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „NUTZUNGSBEDINGUNGEN“) regeln die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Bereitstellung der webbasierten Planungs- und Kommunikationsplattform „Zentrale Koordinationsplattform Pflege-Ausbildung“ (nachfolgend „ZenKoPA“) als Software-as-a-Service.
- Diese NUTZUNGSBEDINGUNGEN der ZenKoPA GmbH mit Sitz in Leipzig (nachfolgend „ZenKoPA GmbH“) gelten ausschließlich; abweichende Bedingungen des Kunden werden von der ZenKoPA GmbH nicht anerkannt, es sei denn, die ZenKoPA GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zu. Die NUTZUNGSBEDINGUNGEN gelten auch dann, wenn die ZenKoPA GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Software zur Nutzung bereitstellt.
- Vertragsabschluss
- Der Vertrag gilt mit der Registrierung auf ZenKoPA durch den Kunden und die Freischaltung durch die ZenKoPA GmbH als abgeschlossen. Die Freischaltung kann dabei auch automatisiert erfolgen.
- Vertragsgegenstand; Lizenzumfang
- Mit Abschluss des Vertrages stellt die ZenKoPA GmbH dem Kunden die Planungs- und Kommunikationsplattform ZenKoPA in der jeweils aktuellen Version für die Dauer dieses Vertrages zur Verfügung.
- Die ZenKoPA GmbH gewährt dem Kunden eine zeitlich auf die Vertragslaufzeit, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte und inhaltlich im Sinne der Bestimmungen dieser Vereinbarung begrenzte Lizenz zur nicht ausschließlichen Nutzung von ZenKoPA. Eine Übertragung von Eigentumsrechten an ZenKoPA oder Teilen hiervon an den Kunden ist mit diesem Vertrag nicht verbunden. Dem Kunden wird lediglich die Nutzung im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen während der Vertragslaufzeit eingeräumt. Dazu zählt insbesondere das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, ZenKoPA zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der verwendeten Endgeräte des Kunden und seiner Mitarbeiter zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
- Die Lizenz zur Nutzung von ZenKoPA ist auf den Kunden beschränkt. Die Lizenz ist nicht übertragbar, nicht unterlizenzierbar oder sonst zur Weitergabe an Dritte freigegeben.
- Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, Änderung an ZenKoPA oder Teilen von ZenKoPA vorzunehmen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Derivativprodukte zu erstellen sowie ZenKoPA zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren oder solche Handlungen durch Dritte zu veranlassen oder zu genehmigen.
- Der Kunde verpflichtet sich, ZenKoPA ausschließlich nach Maßgabe und unter Berücksichtigung der Anweisungen im Handbuch zu verwenden.
- Der Kunde verpflichtet sich, seine eingegebenen Daten wahrheitsgemäß vorzunehmen und regelmäßig zu aktualisieren.
- Die Parteien räumen sich gegenseitig das Recht ein, die Kennzeichen der jeweiligen anderen Partei (Marken, Logos, Unternehmenskennzeichen wie Firma und geschäftliche Bezeichnung, etc.) für die Dauer dieses Vertrages zur Bekanntgabe der Zusammenarbeit der Parteien und im Rahmen von Werbemaßnahmen für ZenKoPA – ungeachtet Art, Umfang und Medium der Werbemaßnahme – unentgeltlich zu nutzen. Die ZenKoPA GmbH ist insbesondere berechtigt, die Kennzeichen des Kunden auf der eigenen Website und in den sozialen Medien für die Bewerbung von ZenKoPA und die Zusammenarbeit der Parteien zu verwenden.
- Bereitstellung von ZenKoPA
- Die ZenKoPA GmbH stellt dem Kunden ZenKoPA in der jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, das den ZenKoPA-Server beheimatet, (nachfolgend „Übergabepunkt“ genannt), zur Nutzung bereit. Die Kommunikationsplattform ZenKoPA, die für die Nutzung von ZenKoPA erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von der ZenKoPA GmbH bzw. durch einen von der ZenKoPA GmbH beauftragten Dienstleister bereitgestellt. Die ZenKoPA GmbH schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen bzw. Endgeräten des Kunden oder seiner Mitarbeiter.
- Der Kunde erreicht ZenKoPA mittels Webbrowser unter der URL https://plattform.zenkopa.org . Die ZenKoPA GmbH empfiehlt für eine optimale Kompatibilität bei der Nutzung von ZenKoPA einen der folgenden Webbrowser in der jeweils aktuellen Version zu verwenden: Google Chrome oder Microsoft Edge.
- Der ZenKoPA GmbH ist bekannt, dass der Kunde auf die verlässliche Erreichbarkeit von ZenKoPA angewiesen ist. Die jederzeitige Verfügbarkeit von ZenKoPA steht deshalb im höchsten Bestreben der ZenKoPA GmbH. Eine durchgängige Verfügbarkeit kann die ZenKoPA GmbH jedoch nicht gewährleisten. Die ZenKoPA GmbH weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit von ZenKoPA eintreten können, die außerhalb des Einflussbereichs der ZenKoPA GmbH liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag der ZenKoPA GmbH handeln, von der ZenKoPA GmbH nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets, internet- und netzbedingte Ausfallzeiten, die nicht im Einflussbereich der ZenKoPA GmbH liegen, sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden und seinen Mitarbeitern genutzte Hard- und Software sowie technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Erreichbarkeit von ZenKoPA haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Erreichbarkeit oder Funktionalität von ZenKoPA haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
- Die ZenKoPA GmbH ist berechtigt, den Zugriff auf ZenKoPA zu unterbrechen, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit oder Integrität der Server der ZenKoPA GmbH bzw. der Server eines von der ZenKoPA GmbH beauftragten Dienstleisters oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten an ZenKoPA erforderlich ist. Die ZenKoPA GmbH ist bemüht, dass durch Wartungsarbeiten keine Einschränkungen der Nutzbarkeit von ZenKoPA während der Regelbetriebszeiten entstehen. Die ZenKoPA GmbH wird im Falle der Unterbrechung der Verfügbarkeit von ZenKoPA zur Durchführung von Wartungsarbeiten an ZenKoPA den Kunden im Voraus per E-Mail über die voraussichtliche Ausfallzeit informieren.
- Das Handbuch zu ZenKoPA wird dem Kunden per E-Mail zugesendet oder digital zum Download bereitgestellt.
- Liefertermin
- Sofern zwischen den Parteien im Angebot ein Liefertermin vereinbart ist, ist dieser durch die ZenKoPA GmbH eingehalten, wenn dem Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt der Zugriff auf ZenKoPA möglich ist.
- Für die Bereitstellung von ZenKoPA ist die ZenKoPA GmbH auf die Mitwirkung des Kunden gemäß Ziffer 10 der NUTZUNGSBEDINGUNGEN angewiesen. Für den Fall, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, verschieben sich ein vereinbarter Liefertermin und die vereinbarte Vertragslaufzeit entsprechend.
- Weiterentwicklung, Wartung & Support
- Die ZenKoPA GmbH entwickelt ZenKoPA während der Vertragslaufzeit in Bezug auf Qualität und Modernität fort, passt es an geänderte Anforderungen an, beseitigt Fehler, um die geschuldete Qualität aufrechtzuerhalten, und überlässt dem Kunden hieraus entstehende neue Versionen von ZenKoPA.
- Die ZenKoPA GmbH erbringt die Weiterentwicklungs- und Wartungsleistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik und so, dass sie sich am überwiegenden Interesse der Gesamtheit der Kunden orientieren.
- Die ZenKoPA GmbH ist darüber hinaus berechtigt, einzelne bestehende Features von ZenKoPA im Rahmen der Fortentwicklung zu entfernen, soweit dadurch die Nutzung von ZenKoPA für den Kunden nicht unzumutbar eingeschränkt wird, oder dem Kunden ergänzende Funktionalitäten von ZenKoPA anzubieten.
- Die ZenKoPA GmbH ist verpflichtet, technischen Support im Falle von Fehlfunktionen von ZenKoPA zu erbringen. Die ZenKoPA GmbH steht dem Kunden zu diesem Zweck montags bis freitags jeweils zwischen 9:00 und 16:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage im Bundesland Sachsen und in der Bundesrepublik Deutschland, via E-Mail unter support@zenkopa.org oder telefonisch zur Verfügung. Der Support beschränkt sich lediglich auf technische Unterstützung, Störungsfälle und das Melden von Programmfehlern. Der Support dient nicht der Schulung oder der Erläuterung des Programmes.
- Vergütung
- Für die durch den Kunden an die ZenKoPA GmbH zu zahlende Vergütung gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Internetseite http://zenkopa.org ausgewiesenen Preise. Abweichende Konditionen können schriftlich vereinbart werden.
- Die im Angebot angegebenen Preise sind netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mittels Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto von der ZenKoPA GmbH zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Andere Zahlungsmethoden können schriftlich vereinbart werden.
- Die ZenKoPA GmbH ist berechtigt, die jeweiligen Preise nach frühestens 12 Monaten und höchstens einmal jährlich an sich verändernde Marktbedingungen sowie bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten anzupassen.
- Schutzrechte Dritter
- Die ZenKoPA GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung von ZenKoPA durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die ZenKoPA GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach seiner Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an ZenKoPA oder an gleichwertiger Software verschafft.
- Der Kunde unterrichtet die ZenKoPA GmbH unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) an ZenKoPA geltend machen. Die ZenKoPA GmbH unterstützt den Kunden bei dessen Verteidigung gegen die Angriffe des Dritten durch Beratung und Information.
- Haftung
- Die ZenKoPA GmbH haftet nur für Schäden, deren Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Als Kardinalpflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher vertraut und auch vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit die ZenKoPA GmbH ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat. Darüber hinaus bleibt die Haftung gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlich zwingenden produkthaftungsrechtlichen Vorschriften unberührt.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist zur Mitwirkung wie folgt verpflichtet:
- Registrierung mit Benutzername (E-Mailadresse des Nutzers), Passwort, Name des Trägers, Anschrift, Ansprechpartner, Angaben zum Trägertyp. Die Freischaltung des Accounts erfolgt durch die ZenKoPA GmbH.
- Nutzung von ZenKoPA als zentrale Einsatzplanung der Auszubildenden;
- Bereitstellung verantwortlicher Ansprechpartner des Kunden mit Vertretungsmacht hinsichtlich aller Entscheidungen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages;
- Weitere Mitwirkungspflichten können die Parteien schriftlich vereinbaren.
- Der Kunde ist zur Mitwirkung wie folgt verpflichtet:
- Vertraulichkeit, Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich hiermit, alle rechtlichen und tatsächlichen, die jeweilige Partei und/oder die mit ihr verbundenen Unternehmen und/oder deren Gesellschafter, Organe, Mitarbeiter, Dienstleister betreffenden Informationen, die sie direkt oder indirekt im Rahmen der Vertragsdurchführung oder der Vertragsverhandlung von der jeweils anderen Partei erhalten, insbesondere: Umsatzplanungen, Kostenübersichten, Gewinnentwicklungen, technische Ausführungen und dgl., das Handbuch von ZenKoPA, die Beschreibung der Zusammenarbeit, die in Aussicht genommenen Zeitpläne, Ziele, Ideen für die Ausführung des Projektes, Inhalte dieses Vertrages und seiner Anlagen, andere nicht öffentlich verfügbare Informationen, die die Parteien im Rahmen des Projektes gegenseitig erlangen, oder die aus oder aufgrund des Projektes entstehen (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) – unabhängig davon, ob diese als vertraulich markiert oder aufgrund ihres Inhaltes oder dem Kontext ihrer Offenlegung als vertraulich gelten –, Dritten gegenüber streng geheim zu halten und Stillschweigen hierüber zu bewahren. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung verwendet und verwertet werden.
- Die Parteien sichern sich gegenseitig insbesondere zu, vertrauliche Informationen auch nicht in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf vertrauliche Informationen zu vermeiden.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die entweder allgemein oder den Vertragsparteien bei Abschluss dieses Vertrages bereits bekannt waren oder ohne Verletzung dieser Klausel zukünftig bekannt werden.
- Die Pflicht zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen besteht während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages sowie für einen Zeitraum von 10 Jahren über dessen Beendigungszeitpunkt hinaus. Die Parteien sind so lange zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen verpflichtet, bis diese auf anderem Wege allgemein bekannt werden oder die übrigen Vertragsparteien schriftlich auf die Geheimhaltung verzichtet haben.
- Die ZenKoPA GmbH erhebt und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsdurchführung gegebenenfalls personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Vertretern des Kunden. Daneben werden die in die Kommunikationsplattform eingegeben personenbezogenen Daten durch die ZenKoPA GmbH erhoben und gespeichert. Die ZenKoPA GmbH beachtet bei der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstige spezialgesetzliche, datenschutzrechtliche Bestimmungen. Sofern gesetzlich erforderlich, wird die ZenKoPA GmbH zur Vertragsdurchführung insbesondere eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO mit dem Kunden abschließen.
- Die ZenKoPA GmbH sichert zu, dass ihre Mitarbeiter ausführlich über Inhalt und Rechtsfolgen des § 203 StGB belehrt wurden und jeder Mitarbeiter arbeitsvertraglich verpflichtet wurde, § 203 StGB sowie die sonstigen Regelungen des Datenschutzes strikt einzuhalten.
- Laufzeit; Folgen der Beendigung
- Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des Folgemonats kündigen. Die ZenKoPA GmbH kann den Vertrag mit einer Frist von12 Monaten zum Jahresende kündigen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Im Falle der Beendigung dieses Vertrages wird der Zugang des Kunden zu ZenKoPA zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages gesperrt. Eine weitere Nutzung von ZenKoPA ist nicht mehr möglich.
- Sofern zum Zeitpunkt der Kündigung beim Kunden offene Anfragen vorliegen, werden diese automatisiert abgesagt. Bereits zugesagte Anfragen werden beim Kooperationspartner storniert. Die Kooperationspartner erhalten eine Information über das Ausscheiden des Kunden. Sämtliche Daten des Kunden werden aus der Datenbank gelöscht, sofern keine Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Dies betrifft ebenso Daten, die durch Kooperationspartner einsehbar sind oder freigegeben wurden.
- Geschäftsbeziehung zwischen Kooperationspartnern
- ZenKoPA dient der Kontaktaufnahme zwischen den Nutzern sowie der gemeinsamen Planung. Die ZenKoPA GmbH ist nicht verantwortlich für die Gestaltung der Geschäftsbeziehungen der Nutzer untereinander. Die Kunden sind angehalten, untereinander Kooperationsverträge zu schließen und ggf. die Zusammenarbeit zu regeln.
- Sofern kein Kooperationsvertrag zwischen zwei oder mehreren Nutzern besteht, gelten bei Annahme einer Einsatz- oder Kooperationsanfrage über ZenKoPA die Bedingungen gemäß der Empfehlung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in der jeweilig gültigen Fassung. Auf eine Ausgleichzahlung sowie feste Ober-/ Untergrenzen wird verzichtet. Es gelten die Kapazitätsgrenzen, wie sie auf Zenkopa dargestellt und vom jeweiligen Kooperationspartner bestätigt werden.
- ZenKoPA GmbH schließt jede Haftung aus, die auf Grundlage von Kooperationsvereinbarungen geltend gemacht werden.
- Besondere Pflichten des Nutzers
- Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Nutzer der Plattform folgende Richtlinien einhalten:Dem Nutzer sind jegliche Handlungen untersagt, die den sicheren Betrieb der ZenKoPA-Dienste gefährden oder andere Nutzer belästigen könnten oder die sonst über eine bestimmungsgemäße Nutzung der ZenKoPA-Dienste hinausgehen. Ihm ist untersagt,
- E-Mail-Werbung, SMS-Werbung, Kettenbriefe oder andere belästigende Inhalte zu versenden,
- Viren oder andere Technologien zu versenden, die die ZenKoPA-Dienste oder die Interessen bzw. das Eigentum anderer Nutzer schädigen könnten, die Infrastruktur der ZenKoPA-Dienste einer übermäßigen Belastung auszusetzen oder auf andere Weise das Funktionieren der ZenKoPA-Dienste zu stören oder zu gefährden,
- Inhalte von ZenKoPA ohne vorherige Einwilligung der ZenKoPA GmbH zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der ZenKoPA-Dienste hinausgeht,
- freie Einsatzstellen oder sonstige Inhalte Dritter ohne deren vorherige Einwilligung zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der ZenKoPA-Dienste hinausgeht,
- ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der ZenKoPA GmbH Crawler, Spider, Scraper oder andere automatisierte Mechanismen zu nutzen, um auf die ZenKoPA-Dienste zuzugreifen und Inhalte zu sammeln,
- Informationen, insbesondere E-Mail-Adressen oder Rufnummern, über andere Nutzer ohne die vorherige Einwilligung der Nutzer zu sammeln bzw. zu verwenden,
- Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf die ZenKoPA-Dienste zu verhindern oder einzuschränken.
- Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel in Satz 1 selbst.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so hat dies auf den übrigen Inhalt des Vertrages keinen Einfluss. Alle Parteien verpflichten sich in diesem Fall, anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die wirksam ist und dem Inhalt der ungültigen Bestimmung unter Beachtung des von den Parteien Gewollten möglichst nahekommt. Das Entsprechende gilt bei einer Vertragslücke.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leipzig.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Normen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen, sowie Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.